
Mit der Einschreibung verpflichtet sich der Student, eine Anzahlung von 200 € auf das Konto von ILP zu leisten.
Für unabhängige
Unterkunft und für die Zimmer im Studentenheim verlangen wir dazu eine
weitere Anzahlung von 200 €. Diese wird im Falle eines Rücktritts
weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn nicht zurückerstattet.
Sie können per Scheck in Euros oder Banküberweisung bezahlen an
:
CREDIT AGRICOLE DU MIDI – AGENCE DES ARCEAUX – 34000 MONTPELLIER
Bank Identification Code (BIC) : AGRIFRPP835
IBAN (International Banking Account Number) : FR76 1350 6100 0013 9446 3000 001
Code banque : 13506
Code guichet : 00100
Numéro de compte : 13944630000
Clé RIB : 91
VERGESSEN SIE NICHT IHREN VOLLEN NAMEN EINZUTRAGEN UND UNS EINE KOPIE DER BANKÜBERWEISUNG ZU SENDEN.
Jegliche Bankkosten hat der Student zu tragen.
Der Restbetrag muss am ersten Unterrichtstag per Scheck in Euro, bar oder per Kreditkarte (außer American Express) beglichen werden.
Sobald wir Ihr Einschreibeformular
(per Internet) und die Anzahlung erhalten haben, werden wir Ihnen eine Kursbestätigung
sowie nähere Informationen zu Ihrer Unterkunft zusenden.
Sie brauchen eine persönliche Versicherung für Ihr Sprachaufenthalt
(Krankheit, Umfall,
Diebstahl, ....
). Bitte, senden Sie uns die Kopie davon.
RÜCKTRITTSBEDINGUNGEN
Falls der Student den Kurs, in den er eingeschrieben ist, nicht wahrnehmen
kann, ist dies unverzüglich bis einen Monat vor Beginn des Kurses mitzuteilen
:
• Rücktritt
> 30 Tagen vor Beginn des Kurses, die geleistete Anzahlung abzüglich
der Einschreibungsgebühren ( 50 Euro ) wird zurückerstattet
• Rücktritt < 30 Tagen vor Beginn des Kurses, die geleistete
Anzahlung wird nicht zurückerstattet
• Studenten, die nicht oder nur teilweise an den Kursen teilnehmen,
haben kein Anrecht auf eine Zurückerstattung. Unter besonderen Umständen
(z.B. nachweisbare Krankheit, Todesfall in der Familie,…) kann Ihnen
der bereits gezahlte Betrag bis zu einem Jahr gutgeschrieben werden
Falls die Teilnehmeranzahl in einer Gruppe aus weniger als 6 Personen entsteht, behaltet ILP das Recht vor ,die Stundenanzahl zu verändern.